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Brandenburg hebt Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent

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Erst zu Beginn des Jahres hatten zwei Bundesländer kräftig an der Grunderwerbsteuer gedreht. Nun schließt sich Brandenburg an. Ab dem 01. Juli 2015 plant das Bundesland ebenfalls den Spitzensteuersatz auf 6,5 Prozent zu erhöhen. Wer bis dahin noch kauft, umgeht jedoch die Erhöhung.

Bereits ab Januar dieses Jahres hoben mit dem Saarland und Nordrhein-Westfalen bereits zwei weitere Bundesländer die Grunderwerbsteuer auf den Höchststand von 6,5 Prozent. Davor waren es lediglich die Käufer in Schleswig-Holstein, die diesen Spitzensteuersatz entrichten mussten. Zur zweiten Jahreshälfte 2015 plant nun auch Brandenburg die Grunderwerbsteuer von 5,0 auf 6,5 Prozent zu erhöhen. Damit wären es dann bereits vier Bundesländer, die den Spitzensteuersatz verlangen.

Vor nicht einmal zehn Jahren lag die Grunderwerbsteuer in allen Bundesländern einheitlich bei 3,5 Prozent. Ab September 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe dieser Steuer jedoch selbst beziffern. Seitdem stieg die Grunderwerbsteuer in nahezu allen Bundesländern kontinuierlich an. Lediglich Bayern und Sachsen haben den alten Zinssatz von 3,5 beibehalten.

Die Grunderwerbsteuer wird stets dann erhoben, wenn es zu einem Erwerbsvorgang von unbebauten oder bebauten Grundstücken, von Gebäuden auf einem fremden Grundstück oder von grundstücksgleichen Rechten wie Sondernutzungsrechten und Erbbaurechten kommt.
Kaufinteressenten in Brandenburg sollten sich vor der Erhöhung beeilen, damit sie den Immobilienerwerb noch vor dem 01. Juli 2015 unter Dach und Fach bringen. Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, rät: „Immobilieninteressenten in Brandenburg, die alle Formalitäten geklärt haben und kurz vor Abschluss des Kaufes stehen, sollten auf einen Notartermin bis Ende Juni achten – so können sie den erhöhten Steuersatz vermeiden.“

Grafik Grunderwerbsteuersätze 2015 Bundesland Grunderwerbsteuer Steuer Deutschland

© Ott Investment AG, 05/2015, “Brandenburg hebt Grunderwerbssteuer auf 6,5 Prozent”


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