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Bundesregierung will geplantes Gesetz zur Kreditkontrolle entschärfen

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Die Fachpolitiker von CDU/CSU/SPD haben sich darauf geeinigt, dass das geplante Gesetz zur Kontrolle von Hauskrediten weniger streng ausfallen soll als bisher vorgesehen.
Die Auflagen sollen weniger und Ausnahmen mehr werden.

Mit diesem Gesetz soll einer Immobilienblase vorgebeugt werden, die schon seit Jahren herbeigeredet wird und es überhaupt keine Anzeichen dafür gibt.

Die Light-Version sieht nun vor, die Zahl der vorgesehenen Kontrollinstrumente zu halbieren, nämlich von vier auf zwei: Zum einen soll es eine Obergrenze für die Verschuldung geben, zum anderen eine Vorgabe, in welchem Zeitraum ein Verbraucher sein Darlehen zurückzahlen muss.

Weiterhin sind Ausnahmen für niedrige Kredite geplant. So gesehen, sollen Darlehen bis zu € 50.000,- nicht unter die Aufsicht fallen. Darlehen bis € 200.000,- würden außen vor bleiben, sofern der Beleihungswert unter 80% liegt.

Wenn die Finanzierung eine zu große Hürde für viele Bauherren oder Immobilienkäufer darstellt, würde das Wohnungsangebot weiter sinken mit der Folge von noch schneller steigenden Kaufpreisen. „Es müsse sichergestellt bleiben, dass normale Haushalte Eigentum finanzieren können“, so Christian Huttenloher, Generalsekretär des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung.

© Ott Investment AG, 04/2017, „Bundesregierung will geplantes Gesetz zur Kreditkontrolle entschärfen“ Quelle: Immobilienzeitung


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