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Ende der Mietpreisbremse? Erste Bundesländer rücken ab

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2015 wurde die stark umstrittene Mietpreisbremse eingeführt. Während Politik, Mieter und Mieterschutzbunde hofften, dass durch das Instrument die Mietpreise nicht mehr so schnell steigen und Mieten bezahlbar bleiben würden, so warnten Kritiker, dass die Mietpreisbremse nicht viel ausrichten werde, denn nicht überall waren die Voraussetzungen zum Beispiel in Form eines Mietspiegels gegeben. Und wenn doch, dann meist veraltet und nicht auf den neuesten Stand. Zudem befürchteten Experten, dass der Neubau und die Modernisierung unter dem Gesetz leiden. Dennoch hatte sich die große Koalition dazu entschlossen, eine Mietendeckelung mit Ausnahmen einzuführen. Gut 24 Monate später steht das Instrument in den ersten Bundesländern bereits wieder vor dem Aus.

Mit guten Vorsätzen war sie gestartet, doch halten konnte sie nicht, was sie versprach: die Mietpreisbremse. Durch sie sollten Mieten bezahlbar und Mietpreise gedeckelt werden. Für viele Vermieter war es bei einem Mieterwechsel üblich, die Miete für die neuen Mieter stark nach oben zu schrauben, besonders in Ballungsgebieten. Dies sollte durch die Mietpreisbremse gedeckelt werden. So sollten Vermieter bei einer Neuvermietung nicht mehr als 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen dürfen. Ausgenommen waren nur Vermietungen nach einer umfassenden Sanierung sowie bei Neubauten. Durch die Ausnahmen sollte der Wohnungsneubau und Modernisierungsmaßnahmen nicht gehemmt werden.

Kurz nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse zeigte das Instrument kurzzeitigen Erfolg – die Mieten und Kaufpreise stiegen tatsächlich nicht mehr so rasant wie vor der Einführung. Doch dieser Effekt verpuffte so schnell wieder, wie er gekommen war. Sowohl die Kaufpreise als auch die Mieten stiegen unvermittelt weiter. Diesmal sogar kräftiger, als vor der Regulierung.

Nun – knapp 24 Monate später – steht das Gesetz in gleich zwei Bundesländern vor dem Aus. Sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Nordrhein-Westfalen, welches das Gesetz als erstes einführte, steht in den aktuell veröffentlichten Koalitionsverträgen die Abschaffung des Marktinstrumentes fest. Kritiker sehen sich bestätigt, dass die Mietpreisbremse von Anfang an kein geeignetes Mittel war, um den Mietmarkt zu regulieren. Auch die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund begrüßt diesen Beschluss und hofft, dass andere Bundesländer folgen.

© Ott Investment AG, 07/2017, „Ende der Mietpreisbremse: Erste Bundesländer rücken ab“


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